Diese Seite erläutert unsere Verpflichtungen zur digitalen Barrierefreiheit in ganz Europa und gibt den Konformitätsstatus dieser Website mit den geltenden Vorschriften und Standards an, einschließlich der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit im Web (Richtlinie (EU) 2016/2102) und den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG).
Digitale Barrierefreiheit bezieht sich auf eine Reihe von Best Practices - funktional, visuell, technisch und redaktionell - die sicherstellen, dass digitaler Inhalt (Websites, mobile Anwendungen, PDFs usw.) von allen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, nutzbar ist.
Eine barrierefreie Website ermöglicht den Benutzern:
ROWE verpflichtet sich, seine digitalen Dienste - Websites (Internet, Intranet, Extranet), mobile Apps, Software und öffentlich zugängliche digitale Infrastruktur - für alle zugänglich zu machen, in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie zur digitalen Barrierefreiheit und den WCAG 2.1 AA-Standards.
1. Prüfung und Bewertung
2. Strategische Planung
3. Schulung und Sensibilisierung
4. Schrittweise Einhaltung der Vorschriften
5. Kontinuierliches Monitoring
6. Kommunikation und Transparenz
7. Beobachtung Technologien und rechtlicher Bestimmungen
Diese vorübergehende Erklärung gilt für die Website www.rowe-recycling.de.
Ab heute ist diese Website teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.1 AA vereinbar. Es bestehen noch Barrierefreiheitsprobleme, deren Umfang derzeit intern bewertet wird. Eine umfassende Prüfung durch Fachleute ist noch nicht erfolgt, wird jedoch für die Zukunft angestrebt. Die vollständige Konformität bleibt das Ziel, und Verbesserungen werden laufend umgesetzt.
Diese Barrierefreiheitserklärung wurde am 19. November 2024 erstellt und zuletzt im Juni 2025 aktualisiert.
Wenn Sie Schwierigkeiten haben, auf Inhalte oder Dienstleistungen auf dieser Website zuzugreifen, kontaktieren Sie uns bitte:
Über unser Kontaktformular: www.rowe-recycling.de/kontakt
Wir bemühen uns um eine Antwort innerhalb von zwei Wochen.
Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind oder das Problem weiterhin ungelöst bleibt:
Kontakt zur nationalen Durchsetzungsstelle
Jeder EU-Mitgliedstaat hat eine Behörde benannt, um die Web-Zugänglichkeitsrichtlinie zu überwachen und durchzusetzen.
Finden Sie Ihren nationalen Kontakt:
https://digital-strategy.ec.europa.eu/en/policies/web-accessibility#monitoring
Oder kontaktieren Sie eine nationale Gleichbehandlungsstelle oder einen Ombudsmann
Je nach Land können Sie möglicherweise auch eine Beschwerde bei Ihrer nationalen Gleichstellungsstelle oder Menschenrechtsinstitution einreichen.
EU-Verzeichnis: https://equineteurope.org/equality-bodies/